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ArbG Dortmund, 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03
- LAG Hamm, 19.01.2005 - 18 Sa 1173/04
- BAG, 26.05.2005 - 5 AZN 322/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 19.01.2005 - 18 Sa 1173/04
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, tarifliche Ausschlussfrist, …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund vom 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 633, 56 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.06.2003.
Die Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 - zurückzuweisen.