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   ArbG Dortmund, 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03   

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https://dejure.org/2004,50312
ArbG Dortmund, 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 (https://dejure.org/2004,50312)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 (https://dejure.org/2004,50312)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 2 (1) Ca 3811/03 (https://dejure.org/2004,50312)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 19.01.2005 - 18 Sa 1173/04

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, tarifliche Ausschlussfrist,

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund vom 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 633, 56 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.06.2003.

    Die Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.05.2004 - 2 (1) Ca 3811/03 - zurückzuweisen.

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